Entschädigungsanspruch bei verspätetem Flug: darauf sollten Flugreisende achten!

Entschädigungsanspruch bei verspätetem Flug: darauf sollten Flugreisende achten!

 

Eine Flugverspätung oder Flugausfall sind ärgerlich: Obwohl Geschäftsreisende und generell Vielreisende von solchen Ereignissen womöglich häufiger betroffen sind als Urlauber oder Gelegenheitsflugreisende, macht es die Situation nicht weniger nervenaufreibend. Während bei Geschäftsreisenden der Frust über die zu verschiebenden Termine und Meetings überwiegt, ist es bei Urlaubern vor allem der verkorkste Start in die Ferien. Manchmal kommt es sogar noch schlimmer und Reisende verpassen aufgrund der Verspätung des Zubringerfluges ihren eigentlichen Anschlussflug. Leider spielen sich solche Szenarien an Flughäfen häufiger ab, als viele denken mögen. Welchen Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Erstattungen Passagiere in diesem Fall haben, ist in der europäischen Fluggastrechte-Verordnung EU-261/2004 geregelt. Obwohl diese seit nunmehr über 15 Jahren in Kraft getreten ist, wissen viele Reisende noch immer nicht über ihre Fluggastrechte Bescheid. Oftmals sind es aber auch schier die Hemmungen der Passagiere vor Airlines und deren Mitarbeitern, die bei Schadensersatzansprüchen gerne mal auf stur schalten.

Genau aus dieser Situation heraus und mit der Motivation bzw. Mission, die Fluggastrechte von Passagieren gegenüber Airlines unbürokratisch über eine online-basierte Rechtsdienstleistung einzufordern, wurde das Portal Flightright gegründet. Dem Gründer Dr. Philipp Kadelbach widerfuhr es damals selbst, dass seine Schadensersatzansprüche für einen verspäteten Flug im Sand verliefen und er regelrecht alleine da stand. Seit 2010 ist Flightright nun bereits in diesem Bereich des Legal Tech engagiert und die rund 140 Mitarbeitenden helfen den Reisenden ihre Fluggastrechte gegenüber den Airlines durchzusetzen. Kernstück der Plattform ist dabei ein Online-Rechner, der die für den Fluggast anfallende Entschädigung bzw. Schadensersatz automatisiert und anhand des geltenden EU-Rechts berechnet. Für Verbraucher bedeutet das eine transparente, unkomplizierte und digitalisierte Rechtshilfe, die keinerlei Kostenrisiko darstellt.

 

Flughafen Anzeigetafel Verspätung

 

Flugverspätung: Wann Reisende welchen Entschädigungsanspruch haben

 

Die europäische Fluggastrechte-Verordnung ist für alle Flüge innerhalb der Europäischen Union gültig und regelt die Entschädigungsleistungen, die Betroffenen bei einem verspäteten Flug zustehen. Der betroffene Flug muss also an einem Flughafen innerhalb der EU abfliegen oder landen. Zudem muss die Fluggesellschaft selbst für die Verspätung verantwortlich sein.

Grundsätzlich lassen sich die meisten Entschädigungsansprüche anhand der Flugstrecke und Ausmaß der Verspätung clustern. Die Verspätung selbst wird dabei anhand der Ankunftszeit berechnet, also ab dem Moment, wenn der Zielflughafen erreicht wurde und mindestens eine der Flugzeugtüren zum Ausstieg geöffnet wurden. Dennoch gibt es auch einige Rechte, die Passagiere bei einer langen Abflugverspätung geltend machen können.

 

Euro Geldscheine

 

Für die Kurzstrecke, also Flüge bis zu einer Gesamtflugstrecke von 1.500 Flugkilometern, gelten folgende Entschädigungen:

 

  • Ab zwei Stunden Abflugverspätung: Den Passagieren müssen von der Airline kostenfreie Getränke und Snacks zur Verfügung gestellt werden.
  • Ab drei Stunden Ankunftsverspätung: Erstattung von 250 Euro pro Fluggast.

 

 

Für die Mittelstrecke, also Flüge von einer Gesamtflugstrecke von über 1.500 Flugkilometern bis hin zu 3.500 Flugkilometern, gelten folgende Entschädigungen:

 

  • Ab drei Stunden Abflugverspätung: Auch hier muss die Airline den Passagieren kostenfreie Versorgungsleistungen anbieten.
  • Ab drei Stunden Ankunftsverspätung: Erstattung von 400 Euro pro Fluggast.

 

 

Last but not least die Langstreckenflüge: Für diese Flüge mit einer Gesamtflugstrecke ab 3.500 Flugkilometern haben Passagiere folgende Rechte:

 

  • Ab vier Stunden Abflugverspätung: Ebenfalls bei Langstreckenflügen haben die Airlines ihren Passagieren kostenfreie Snacks und Getränke zur Verfügung zu stellen – allerdings erst bei einer Abflugverspätung von vier Stunden.
  • Ab drei Stunden Ankunftsverspätung: Erstattung von 600 Euro pro Fluggast.

 

Kleines Mädchen wartet am Flughafen auf das Boarding

 

Daneben gibt es noch weitere Erstattungsleistungen, welche die Airlines nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung unabhängig von der Entfernung vom Abflugs- bis zum Ankunftsflughafen leisten müssen. Dafür gelten folgende Eingriffsgrenzen:

 

  • Ab fünf Stunden Abflugverspätung: Fluggäste haben hier die Möglichkeit, vom Flug zurückzutreten und sich die vollen Kosten für die Flugtickets von der Airline erstatten zu lassen.
  • Abflug erst am folgenden Tag: Passagiere haben Anspruch auf eine kostenfreie Hotelübernachtung. Auch die Kosten für die Hin- und Rückfahrt zum Flughafen sind zu übernehmen.

 

 Das gilt bei einem verpassten Anschlussflug: Zubringerflug entscheidend

 

Aufgrund einer Flugverspätung kann es auch gut und gerne vorkommen, dass der darauffolgende Anschlussflug verpasst wird. Auch hierbei haben Passagiere ein Recht auf Schadensersatz, wenn sie aufgrund eines verspäteten Zubringerfluges ihr eigentliches Endziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden erreichen. Dazu gab es in der Vergangenheit einige verbraucherfreundliche Gerichtsurteile, unter anderem vom BGH und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass maßgeblich für das Recht der Ausgleichszahlung die Verspätung am eigentlichen Zielort ist. Die Verspätung auf einem der Teilflüge dagegen nicht.

Allerdings muss dazu der Zubringerflug selbst der europäischen Fluggastrechte-Verordnung unterliegen und deren Bedingungen bzw. Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen beispielsweise der Start oder die Landung auf einem Flughafen innerhalb der EU. Die Clusterung und Höhe der Entschädigungsleistungen sind dabei ebenso in Kurz-, Mittel- und Langstrecke gegliedert und entsprechen mit 250 Euro, 400 Euro und 600 Euro denen von Flugverspätungen von Einzelflügen.

 

Flugkapitän positiv

 

 Gültigkeit der Entschädigungsansprüche und Ausnahmen

 

Passagiere können die Entschädigungsansprüche bei einer Flugverspätung bis zu drei Jahre rückwirkend einfordern. Dabei wird das Intervall allerdings erst ab dem Ende des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch auf Entschädigung entstanden ist, gezählt. Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei einer Flugverspätung Ruhe zu bewahren und die Ansagen des Flughafenpersonals abzuwarten. Sobald die zeitliche Grenze für Versorgungsleistungen bei einer Abflugverspätung greift, sollen Passagiere auch auf diese bestehen. Dazu zählen kostenlose Snacks wie belegte Brötchen und Erfrischungsgetränke (z. B. Wasser). Alternativ sollten die Belege für Ausgaben wie Erfrischungsgetränke oder Snacks, die während der Wartezeit vorgenommen wurden, aufbewahrt werden. Zudem sollten sich Reisende den Grund für die Verspätung vom Personal der Airline möglichst schriftlich bestätigen lassen.

Dies ist insofern wichtig, da auch Ausnahmeregelungen bestehen, bei denen die Airlines keine Entschädigung bezahlen müssen. Das gilt insbesondere bei außergewöhnlichen Umständen, auf welche die Airlines keinen Einfluss haben. Dazu zählen beispielsweise Streiks des Flughafenpersonals, Sperrungen des Luftraums oder Flughafens aufgrund von Terrorwarnungen oder politischer Instabilität, Vogelschlag, starker Sturm, Unwetter oder Schneefall sowie sonstige Sperrungen des Luftraums aufgrund äußerer Umstände.

Airlines führen auch gerne technische Probleme als außergewöhnliche Umstände an. Dies ist jedoch unzulässig, was ebenfalls bereits durch ein Urteil des EuGH bestätigt wurde.

Author: Lifetravellerz

Share This Post On

Kommentar absenden

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert